Barrierefrei Reisen auf Gran Canaria

In den letzten Jahren hat sich auf Gran Canaria einiges getan, um auf die Wünsche und Bedürfnisse körperlich beeinträchtigter Menschen einzugehen. Einige der neueren Hotels und Ferienhäuser bieten etwa stufenlose Zugänge in alle Räume, befahrbare Duschen und Rollstuhlrampen in den Pool.

Es stehen ausleihbare Elektromobile zur Verfügung, welche auf Wunsch an jeden beliebigen Punkt der Insel gebracht werden. Menschen mit eingeschränkter Bewegungsfreiheit wird somit die Möglichkeit gegeben, ihre Umgebung auf eigene Faust zu entdecken.

Strandpromenaden, zum Beispiel in Arguineguín, sind auch mit dem Rollstuhl gut befahrbar. Von dort können zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und Restaurants erreicht werden. Über eine Rampe oder einen Lift kann man vielerorts auch direkt an den Strand kommen.

Transferdienste und ein Verleih von Strandrollstühlen helfen, den Aufenthalt angenehm und abwechslungsreich zu gestalten.

Es soll jedoch auch nicht verschwiegen werden, dass es noch immer Sehenswürdigkeiten und Hotels gibt, die nicht oder nicht ausreichend für eine barrierefreie Nutzung eingerichtet wurden. Informieren Sie sich deshalb im Voraus über Orte, deren Besuch Sie planen.

Vor der Reise

Nachdem die Entscheidung für ein Reiseziel gefallen ist, kann man sich im Reisebüro oder im Internet über passende Reiseanbieter informieren. Einige bieten exklusive Angebote für Menschen mit körperlichem Handicap an. Wichtig ist dabei, dass das Angebot Ihren ganz speziellen Bedürfnisse entspricht.

Eine Recherche über die baulichen Gegebenheiten und die Entfernungen zu alltäglich angesteuerten Zielen empfiehlt sich deshalb. Durch einen Anruf vor Ort kann in der Regel alles geklärt werden.

Sollten Sie eine Betreuung oder Pflege in Anspruch nehmen wollen, können Sie nähere Informationen hierzu direkt beim Reiseveranstalter einholen.

Als nächster Schritt kann das örtliche Angebot an Aktivitäten überprüft werden. Dabei ist es wichtig, sich über die Barrierefreiheit verschiedener Einrichtungen, Verkehrsmittel und Sehenswürdigkeiten zu informieren. Dazu eignen sich Anrufe beim Reiseveranstalter, im Hotel, bei Tourismusämtern oder die Recherche im Internet. Oftmals findet man vor allem im Web Meinungen und Berichte zu den gewünschten Zielen.

Hinweise

  • Je nach Krankheitsgeschichte und Bedarf sollte man die eventuell benötigten Medikamente selbstverständlich selbst mitbringen.
  • Oftmals werden in den Urlaubsregionen Vergünstigungen für Menschen mit Handicap angeboten.
  • Falls man im Besitz eines Schwerbehindertenausweises ist, so kann man diesen im Vorfeld der Reise beim zuständigen Versorgungsamt in mehrere Sprachen übersetzen lassen. Dadurch wird der Pass international gültig und von zahlreichen Anbietern im Ausland akzeptiert.
  • Sollten Sie auf eine Begleitung während des Urlaubes angewiesen sein, könnte folgende Information interessant sein: »Körperbehinderte, die auf eine ständige Begleitung angewiesen sind, können die bei Urlaubsreisen entstandenen Mehraufwendungen für eine Begleitperson steuerlich absetzen.« Dies enstammt dem Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: II R 58/98). Nähere Informationen erhält man beim zuständigen Finanzamt.

Im Urlaubsort

  • Durch Gespräche mit anderen Urlaubern können möglicherweise wichtige Informationen oder Hinweise zum Aufenthalt gewonnen werden.
  • In einigen Regionen werden behindertengerechte Mietwagen angeboten. Informationen erhalten Sie an der Hotelrezeption, beim örtlichen Tourismusamt oder natürlich bei den Mietwagenanbietern selbst. 
  • Notfallpräparate oder andere wichtige Medikamente sollte man stets am Körper tragen.
  • Sinnvoll ist darüber hinaus das Mitführen eines eventuell vorhandenen Schwerbehindertenausweises.
  • Eventuell vorhandene Gütesiegel zeigen an, ob eine Einrichtung für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung geeignet ist. Informationen hierzu erhalten Sie im Tourismusbüro oder an der Hotelrezeption.
  • Falls es während Ihres Aufenthaltes Probleme gibt, etwa mit den Zimmern oder der Hotelverwaltung, so nutzen Sie das Ihnen zustehende Reklamationsrecht und kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter.