Reisedokumente und Einreise
Gran Canaria gehört wie alle Kanarischen Inseln politisch zu Spanien und damit zur EU. Da mit dem Schengener-Abkommen Grenzkontrollen innerhalb der EU abgeschafft wurden, ist das Mitführen eines Reisepasses nicht mehr nötig, es genügt ein gültiger Personalausweis.
Diese Regelung gilt auch für die Schweiz. Urlauber aus anderen Nicht-EU-Ländern sollten sich bei ihrer jeweiligen Botschaft nach den erforderlichen Reisedokumenten und der eventuellen Notwendigkeit eines Visums erkundigen.
Kinder unter 16 Jahren können nach wie vor mit ihrem Kinderausweis einreisen – sofern er noch gültig ist, denn seit 2006 wird er nicht mehr ausgestellt. Der seitdem existierende Kinderreisepass muss ein biometrisches Lichtbild enthalten und ist nur noch bis zum 12. Lebensjahr gültig. Danach muss ein Reisepass beantragt werden.
Minderjährige, die allein reisen, müssen eine Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten – am besten auch in spanischer Übersetzung – mitführen.
Plant man einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten, muss man sich als EU-Bürger im Registro de Extranjeros (Ausländerregister) eintragen lassen. Dort bekommt man eine Número de Identidad de Extranjeros (N.I.E., Identifikationsnummer) zugeteilt, die für das alltägliche Leben nützlich ist.
Schweizer benötigen für einen Aufenthalt dieser Länge ein Visum.
Unter der Internetadresse extranjeros.mitramiss.gob.es erhält man Informationen und Antragsformulare.
Das Auswärtige Amt stellt nützliche Informationen unter www.auswaertiges-amt.de zur Verfügung.
Einreise mit Tieren
Möchte man sein Haustier mit in den Urlaub nach Gran Canaria nehmen, muss man seit 2004 den sogenannten EU-Heimtierpass mitführen.
Dort sind Informationen über Rasse, Geschlecht, Alter und Kennzeichnungsnummer eingetragen, so dass eine eindeutige Zuordnung von Pass auf Tier gegeben ist.
Voraussetzung für das Ausstellen eines solchen Passes ist eine Tätowierung oder ein Mikrochip zur Identifikation des Tieres sowie eine Tollwutimpfung, die mindestens 30 Tage vor der Abreise erfolgt sein muss und nicht länger als 12 Monate her sein darf.
Die Pässe werden von Tierärzten ausgestellt, die durch die Bundestierärztekammer dazu legitimiert sind.
Allen Urlaubern sollte allerdings klar sein, dass ein Großteil der Hotels keine Tiere duldet.
Somit ist vor der Reise eine genaue Planung des Aufenthalts unbedingt notwendig.